Mit dem Oktober lief auch die Frist zur Stellungnahme zum Änderungsvorschlag des Berliner Hochschulgesetzes ab, den die Senatsverwaltung im Juli vorgelegt hatte. Anfang nächsten Jahres soll dieser Vorschlag in den Senat eingebracht werden, um dann am 17. Februar 2011 verabschiedet zu werden. Was wir zur Novelle zu sagen hatten:
Grundsätzlich begrüßt der Allgemeine Studierendenausschuss der FU Berlin die längst überfällige Anpassung des Berliner Hochschulgesetzes an die neuen Studienbedingungen in den gestuften Studiengängen. Neben einigen durchaus positiv zu bewertenden Neuerungsvorschlägen, die sich im Entwurf der Senatsverwaltung finden – konkret sei an dieser Stelle auf die Regelungen zum Teilzeitstudium (§ 22 Abs. 5), die Neuregelungen zum Hochschulstudium ohne Abitur (§ 11) und die Statusverbesserung von Lehrbeauftragten (§ 43 Abs. 1) verwiesen – gibt es dennoch zahlreiche Punkte, die es zu kritisieren gilt und die im Folgenden kurz skizziert werden sollen. Die Auflistung erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr hebt sie einige uns besonders wichtige Aspekte hervor.
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